Verständigung im Varengold- CumEx-Verfahren in Bonn
Im Cum-Ex-Verfahren gegen den Mitbegründer der Hamburger Varengold-Bank gibt es eine Verständigung zwischen dem Landgericht Bonn, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten. Gegen Geständnis kann er mit einer milderen Haftstrafe rechnen.