Der Fall um das getötete dreijährige Mädchen aus Dinslaken geht an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Eltern haben Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof überprüft das Urteil jetzt auf Rechtsfehler. Eine neue Beweisaufnahme und Zeugenbefragungen gibt es nicht. Sollte das Urteil aufgehoben werden, müsste sich das Landgericht Duisburg erneut damit beschäftigen. Dann wäre allerdings eine andere Kammer zuständig.
Die Richter hatten im Urteil letzte Woche eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Eltern sollen ihr eigenes Kind gehasst haben. Sie sollen ihre Tochter Lea gefesselt und geknebelt im Keller gefangen gehalten haben, so die Staatsanwaltschaft Duisburg in ihrem Plädoyer. Dieser Argumentation folgte der Richter am Landgericht Duisburg.
Leiche des Kindes im Rhein-Herne-Kanal versenkt
In Chatnachrichten tauschten sich Vater und Mutter über die monatelangen Misshandlungen ihres Kindes aus. Es habe Hämatome gehabt und musste in der Badewanne schlafen. Immer wieder erlitt die Dreijährige Erstickungsanfälle. Schließlich starb sie an ihrem Erbrochenem.
Nach dem Tod der Dreijährigen transportierte der Vater die Leiche im Familienbollerwagen zum Rhein-Herne-Kanal nach Oberhausen. In der Nähe des Kaisergartens warf er sie ins Wasser. Danach stellte er sich der Polizei. Dort soll der 40-jährige angegeben haben, dass es sich bei dem Tod des Kindes um einen Unfall gehandelt habe.
Eltern schweigen im Prozess
Die beiden Angeklagten machten im Verfahren keine Angaben. Die Angeklagten haben noch zwei weitere kleine Kinder. Sie wurden nach ihrer Festnahme in Pflegefamilien untergebracht.
Unsere Quellen:
- Landgericht Duisburg
- Staatsanwaltschaft Duisburg