Urteil im Fall AfD gegen Verfassungsschutz Aktuelle Stunde 13.05.2024 39:38 Min. UT Verfügbar bis 13.05.2026 WDR Von Nicolas Vordonarakis, Martina Koch

AfD-Urteil in Münster: Auswirkungen auf NRW und bundesweit

Stand: 13.05.2024, 20:24 Uhr

Die AfD darf vom Verfassungsschutz weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet werden. Parteien in NRW reagierten nach dem Urteil am OVG Münster erleichtert.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montagmorgen die Berufungsklage der Partei zurückgewiesen. Auch die Jugendorganisation Junge Alternative darf weiter als Verdachtsfall beobachtet werden, befand das Gericht.

Damit schlossen sich die Richter am Montag der Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln an, das bereits im Jahr 2022 die Bewertung durch den Verfassungsschutz als korrekt bewertet hatte. Die AfD war gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" für Bestrebungen der AfD, "die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind", sagte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, am Montag.

Partei darf beobachtet werden

Damit ist klar, dass der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Die AfD hat bereits angekündigt, dass sie in die nächste Instanz ziehen will.

WDR5 Morgenecho: AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft WDR Studios NRW 13.05.2024 04:20 Min. Verfügbar bis 13.05.2026 WDR Online

Urteil gilt für Bundesverfassungsschutz

Wohlgemerkt: Das Urteil des OVG bezieht sich auf den Bundesverfassungsschutz. "Auf die Bewertung des Landesverbandes der AfD in NRW hat das Urteil unmittelbar keine Auswirkungen", erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) auf WDR-Anfrage. Dennoch sei es "ein guter Tag für die Demokratie, ein guter Tag für unsere freiheitliche Gesellschaft". Die Bewertungen des Verfassungsschutzes seien "gerichtlich überprüfbar und das ist auch gut so". Gleichwohl müsse man sich mit der AfD weiter politisch auseinandersetzen und sich fragen, "warum wählen Menschen diese Partei", sagte Reul.

Aus Verfassungsschutzkreisen heißt es nach WDR-Informationen, dass dieses Urteil "eine Blaupause" sein könnte für eine mögliche Einstufung der AfD hierzulande. Derzeit seien aber "die rechtlichen Grundlagen für eine entsprechende Einstufung der NRW-AfD noch nicht gegeben.“ Gleichwohl könne der Bundesverfassungsschutz nach dem Urteil auch auf Aktivitäten des NRW Landesverbands schauen.

Grüne fordern weitergehende Einstufung

Dennoch hat der Münsteraner Richterspruch auch in NRW viel Zustimmung ausgelöst. "Das Urteil zeigt, dass unsere Demokratie wehrhaft ist", sagte etwa Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Die AfD sei eine "zutiefst rechtsextreme und rassistische Partei". Die Gefahr, die von ihr ausgehe, sei "nicht abstrakt, sondern sehr konkret, denn aus Worten werden Taten, aus Hass wird reale Gewalt gegen Menschen".

Im nächsten Schritt müsse eine weitergehende Einstufung als gesichert rechtsextreme Bestrebung durch die Verfassungsschutzämter geprüft werden, fordert die NRW-Fraktion der Grünen. Man könne bei der Afd "nicht mehr davon ausgehen, dass sie sich entradikalisiert", fügte der Landesvorsitzende der Grünen NRW Tim Achtermeyer hinzu.

FDP: "AfD segelt unter rechtsextremistischer Flagge"

Die AfD sei "schon immer ein Wolf im schlecht sitzenden Schafspelz" gewesen, meldete Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW: "Im Landtag erleben wir bereits seit 2017, dass die AfD keinen Hehl aus ihren menschenverachtenden Positionen und ihrer radikalen Haltung macht." Es sei wichtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz "Klarheit" geschaffen habe: "Wer jetzt noch Mitglied der AfD ist, weiß klipp und klar, in welchem Boot er sitzt – es segelt unter rechtsextremistischer Flagge."

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zeige, dass die Justiz "unabhängig und faktenbasiert" arbeite. Damit demokratiegefährdende Organisationen besser beobachtet werden können, fordere die FDP von der schwarz-grünen Landesregierung "deutlich größere Anstrengungen zu unternehmen, um Justiz und Sicherheitsbehörden in NRW besser zu unterstützen“.

SPD: "Nähe zum Rechtsextremismus ist gewollt"

Die SPD NRW nannte das Urteil des OVG Münster "folgerichtig und zugleich wenig überraschend". Die Verstrickungen und die "gewollte Nähe der AfD zum Rechtsextremismus sind strukturell", sagte der Parteivorsitzende Achim Post, davon zeugten auch die zuletzt veröffentlichten Recherchen über die mehr als 100 rechtsextremen Mitarbeiter in den Reihen der AfD-Bundestagsfraktion.

Im Lichte des Urteils müssen nun auch über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren diskutiert werden.

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang sagte nach der Urteilsverkündung, in einer wehrhaften Demokratie habe der Verfassungsschutz eine wichtige Frühwarnfunktion zu Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. "Dieser Aufgabe werden wir auch künftig weiter nachkommen."

AfD kündigt Nichtzulassungsbeschwerde an

Die AfD selber äußerte sich zunächst über ihre Bundes-Vizesprecher Peter Boehringer und Roman Reusch. Der 5. Senat habe zu wenig getan, um die Punkte des Verfassungsschutzes aufzuklären. Das Bundesamt sei damit nur durchgekommen, weil "sich das Gericht der Beweisaufnahme verweigert hat", sagte Reusch. "Wir werden unser Heil in der nächsten Instanz suchen", kündigte Reusch am Montag an. Demnach will die AfD eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

Quellen:

  • Innenministerium NRW
  • Pressemeldung der Grünen Landtagsfraktion NRW
  • Pressemeldung der FDP Landtagsfraktion NRW
  • Pressemeldung der SPD NRW
  • Statement der AfD Bundestagsfraktion
  • DPA