Frau wollte ihren Ex in den Rollstuhl bringen - und muss nicht in Haft

Stand: 02.05.2024, 17:15 Uhr

Erst suchte die junge Frau im Darknet nach einem Auftragskiller. Dann wollte sie, dass ihr Ex rollstuhlreif geprügelt wird. Doch weil sie ein Geständnis ablegte, muss sie nicht in Haft. Wegen versuchter Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung wurde sie am Donnerstag vom Landgericht Mönchengladbach zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Von Martin Höke

Die Mönchengladbacherin hatte vor zwei Jahren online einen Auftragskiller gesucht, der ihren Ex-Partner tötet. Zuletzt wollte sie ihn "nur" noch rolltstuhllreif überfahren oder prügeln lassen. Am Donnerstag wurde die 29-Jährige vom Landgericht Mönchengladbach wegen versuchter Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss sie eine Psychotherapie machen und dem potenziellen Gewaltopfer 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Geständnis erst nach hartnäckigem Leugnen

Die 29-Jährige hat die Vorwürfe am Donnerstag umfassend eingeräumt. "Richtig ist, dass ich allein den Auftrag erteilt und das Geld überwiesen habe", erklärte sie. "Ohne das Geständnis hätte es eine Haftstrafe gegeben und die hätte über den zwei Jahren gelegen", betonte der vorsitzende Richter.

Zum Prozesauftakt hatte die Angeklagte noch vehement bestritten, vor zwei Jahren über das Darknet einen Auftragskiller für ihren 32-jährigen Ex-Partner gesucht zu haben. Indirekt hatte sie sogar ihrem damaligen Freund die Schuld in die Schuhe geschoben. Ihr Laptop und ihr Gaming-PC hätten damals in der Wohnung des neuen Freundes gestanden, und der sei rasend eifersüchtig auf seinen Vorgänger gewesen.

"Ich war damals nicht ich selbst"

Ein Schild mit der Aufschrift "Landgericht" am Sitz des Landgerichts in Mönchengladbach. | Bildquelle: Marius Becker/dpa

"Es tut mir unendlich leid und ich würde alles tun, um das wieder ungeschehen zu machen", so die 29-Jährige unter Tränen. "Ich kann nur sagen, ich war damals nicht ich selbst." Auf Mobiltelefon und Laptop der Angeklagten fanden Ermittler Daten zu Racheakten und im Browserverlauf entsprechende Anfragen. Sie habe sich selbst und ihrer Familie gegenüber die Tat nicht eingestehen können, erklärte die gelernte Kauffrau. Als Hintergrund nannte sie ihre dauerhaften psychischen Probleme. "Ich leide seit Jahren unter Depressionen und Schlafstörungen."

29-Jährige ist voll schuldfähig

Dass sie zur Tatzeit in ihrer Steuerungs- und Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein könnte, bezweifelt das Gericht aber angesichts des komplexen Vorgangs und der hohen kriminellen Energie. Denn die Angeklagte hatte sich vor zwei Jahren nicht nur einen Darknet-Zugang und ein Bitcoin-Konto zugelegt. Von Februar 2022 an hatte sie zwei Monate lang mit dem Betreiber der Auftragskiller-Seite "Marksmen" alle Details besprochen. Unter dem Pseudonym "Anonymus" hatte sie einen Mord gefordert, der wie ein Autounfall aussehen und das Opfer "tausendprozentig tot" sein sollte.

Laut Staatsanwalt war sie von dem geplanten Auftragsmord nur deshalb abgerückt, "weil der ihr mit 8.000 US-Dollar zu teuer war".

Statt tot nur noch "rollstuhlreif"

Zuletzt wollte sie dann nur noch,  dass ihr Ex-Partner, mit dem sie nach der ersten Trennung eine längere On-off-Beziehung hatte, sein Leben im Rollstuhl verbringen müsse. Aufgeflogen war der Mordplan, weil die US-Bundespolizei FBI zu der Zeit eine Darknet-Seite ausgehoben und nach Auswertung der Daten das Bundeskriminalamt informiert hatte.

Zwei Mal hatte die 29-Jährige die ausgelobte Summe von 733 Euro gezahlt und war dabei Betrügern auf den Leim gegangen. Denn passiert ist weder ihrem Ex-Partner Max noch anderen potenziellen Mordopfern etwas. Laut Polizei wurde keiner von den "Marksmen" zugesicherten Mordaufträgen je ausgeführt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Mönchengladbach
  • WDR-Reporter im Gericht

Urteil Frau wollte ihren Ex in den Rollstuhl bringen WDR Studios NRW 02.05.2024 00:18 Min. Verfügbar bis 02.05.2026 WDR Online