Kalkar darf Wohnsiedlung nicht nachträglich legalisieren Lokalzeit aus Duisburg 02.05.2024 03:11 Min. Verfügbar bis 02.05.2026 WDR Von Michael Jung

Kalkar darf Wohnsiedlung nicht nachträglich legalisieren

Stand: 02.05.2024, 20:47 Uhr

Die Stadt Kalkar darf ihre Ferienhaussiedlung Oybaum nicht nachträglich in ein reguläres Wohngebiet umwandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden.

Von Michael Jung

Betroffen von der Entscheidung sind etwa 250 Menschen, die sich seit den 1980er Jahren in Oybaum angesiedelt und dort Wohnhäuser errichtet haben. Erst vor sieben Jahren hatten viele von ihnen erfahren, dass sie nicht dauerhaft dort wohnen dürfen – obwohl sie dort offiziell mit Erstwohnsitz gemeldet sind.

Bewohner fürchten um Wert ihrer Immobilien

Sehr enttäuscht“ zeigte sich Egbert Peters, Sprecher der Bürgerinitiative Oybaum, der das Urteil verfolgt hatte. Zwar hatte der Kreis Kleve alteingesessenen Oybaumern schon vor Jahren ein dauerhaftes Wohnrecht eingeräumt. Wer sich aber nach dem 4. April 2017 dort angesiedelt hat, darf sich nicht mehr anmelden.

Wenn also ein junger Mensch nach dem Studium nach Oybaum zurückkehrt, hat er das Nachsehen“, sagt die Kalkarer Bürgermeisterin Britta Schulz (Forum Kalkar). Laut Egbert Peters fürchten die Menschen in Oybaum auch um den Wert ihrer Immobilien: „Wer kauft ein Haus, in dem man sich nicht anmelden kann?

Die Kammer des Verwaltungsgerichts begründete ihre Entscheidung am Donnerstag damit, dass ein Wohngebiet an dieser Stelle nicht mit den Zielen des Regionalplans vereinbar sei. Oybaum liegt ausserhalb der Stadt Kalkar in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet. Auch dass die Siedlung faktisch seit Jahrzehnten dauerhaft bewohnt werde, begründe keine Ausnahme.

Politische Lösung möglich?

Für Bürgermeisterin Britta Schulz lässt sich das Dilemma jetzt nur noch politisch lösen. Tatsächlich hatte sich bereits vor fünf Jahren auch NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zur Situation in Oybaum geäußert. Sie wolle ein Rechtsgutachten erstellen lassen, um zu prüfen, ob eine Gesetzesänderung möglich sei.

Sie können es ernsthaft keiner Bürgerin, keinem Bürger erklären, warum man sich da für einen Wohnsitz anmelden darf, auf der anderen Seite dann aber die Bauaufsicht kommt und sagt, das geht aber jetzt alles nicht“, so Scharrenbach damals im WDR-Interview.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf