Rettungsgasse: Richtiges Verhalten kann Leben retten
Stand: 08.01.2024, 07:07 Uhr
"4 km Stau. Bitte bilden Sie eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge". Diesen Hinweis hört man immer wieder in den Verkehrsnachrichten der WDR-Radioprogramme. Einsatzfahrzeuge müssen dann schnell und sicher zum Unfallort kommen.
Von Petra Sommer
Im Alltag sieht es aber leider oft so aus: Die Einsatzfahrzeuge stecken selbst im Stau, weil die Rettungsgasse fehlt. Dabei ist die Rettungsgasse in Deutschland seit fast 35 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Laut ADAC sparen Retter bis zu vier Minuten durch eine richtig gebildete Rettungsgasse. Klingt nach wenig, ist aber viel: Vier Minuten können über Leben und Tod entscheiden. Nach einem Unfall ist schnelle Hilfe lebenswichtig.
Rettungsgasse kann leben retten
"Sobald der Verkehr stockt, bilden Sie eine Rettungsgasse!" Das lernen Autofahrer schon in der Fahrschule. Doch beim WIE sind sich die meisten Autofahrer unsicher. Es gilt folgender Grundsatz: Die Rettungsgasse zwischen der ganz linken Spur und der rechten daneben rettet Leben!
Geregelt ist das Verhalten für Autofahrer seit 1982 in § 11 (Besondere Verkehrslagen) Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO): "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."
Kurz gesagt: Bei zwei Spuren die Mitte freihalten. Bei drei- oder mehrspurigen Straßen eine Gasse zwischen der ganz linken Spur und der rechten daneben bilden. Idealerweise sollten die Autos dabei gerade stehen. Ebenfalls frei bleiben sollte die Autobahnauffahrt bis zur Rettungsgasse. Wichtig: Die Gasse bilden, sobald der Verkehr stockt und ausreichend Abstand halten. Hört oder sieht man die Rettungsfahrzeuge bereits, lässt sich sonst nicht mehr rechtzeitig Platz schaffen und wichtige Minuten gehen verloren.
Freie Fahrt nur für Polizei und Helfer
Ich habe es eilig - darf ich da auch durch? Ganz klares Nein! Nur "Polizei und Hilfsfahrzeuge", also Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Krankenwagen oder Abschleppdienste (und auch wirklich nur diese) haben freie Fahrt durch die Rettungsgasse. Wer sich nicht ans Gesetz hält, muss in Deutschland mit einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro rechnen. Eine strafrechtliche Verfolgung ist bei schwerwiegenden Verstößen möglich. Bis zu 2000 Euro Bußgeld zahlt man dagegen in Österreich. Dort ist seit 1. Januar 2012 die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht und funktioniert meist vorbildlich. Vergleichbare Regeln gibt es auch in der Schweiz, Tschechien und Slowenien.
Die Rettungsgasse zwischen der ganz linken Spur und der rechten daneben - rettet Leben!