Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten mit Ausnahme der Programmentscheidungen. Er ist an wichtigen Personalangelegenheiten beteiligt. Er stellt den Jahresabschluss fest und genehmigt den Geschäftsbericht. Ferner prüft er die Finanzen des WDR, insbesondere die Haushaltspläne und die Entwürfe der Finanz- und Aufgabenplanung. Investitionen und Verträge bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrats, wenn deren Höhe einen bestimmten Rahmen überschreitet.
Der Verwaltungsrat des Westdeutschen Rundfunks hat seine Arbeit am 16. Dezember 2019 aufgenommen. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt fünf Jahre. Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern, von denen sieben der Rundfunkrat wählt und zwei der Personalrat entsendet. Seine Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden und dürfen keine Sonderinteressen vertreten. Die Sitzungen des Verwaltungsrats sind nichtöffentlich und vertraulich. Höchstens zwei Mitglieder dürfen dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem Landtag angehören.