Ein Mann steht nach unwetterartigen Regenfällen im Wohnzimmer und schiebt mit dem Schober das Wasser Richtung Ausgang. Es steht Zentimeter hoch auf dem Parkett - der Bodenbelag, der dürfte hin sein. Anderswo standen Autos im Wasser - und wieder woanders hat der Blitz eingeschlagen - die Fernseher und andere elektrische Geräte sind jetzt kaputt. Das Unwetter, das gestern und in der Nacht auch über NRW zog, hat Spuren hinterlassen.
Eine Universalversicherung gegen solche Schäden gibt es nicht. Mehrere Versicherungsarten teilen sich die Risiken. Hier sind Antworten auf Fragen zu Versicherungen, die zahlen könnten.
Welche Versicherung zahlt, wenn der Blitz einschlägt - und zum Beipiel der Fernseher kaputt geht?
Gehen nach einem Blitzeinschlag zum Beispiel der Fernseher oder andere Geräte kaputt, greift unter Umständen die Hausratversicherung - aber hier gilt: nur, wenn es eine sogenannte Überspannungsklausel gibt. Wenn der Blitz einschlägt und ein Brand entfacht, übernimmt die Gebäudeversicherung die Regulierung. Gewitterschäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss können je nach Fall auch von der Gebäudeversicherung übernommen werden - aber auch hier gilt: nur wenn eine Überspannungsklausel vereinbart wurde.
Welche Versicherung zahlt bei überfluteten Kellern und Wasser im Haus?
Wenn zum Beispiel durch Starkregen der Keller oder das Wohnzimmer unter Wasser steht, Wände beschädigt und Inventar zerstört sind, dann hilft laut Verbraucherzentrale (VZ) eine Police gegen Elementarschäden. So eine Police habe nicht automatisch jeder. Sie ist eine Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und nicht automatisch in Verträgen enthalten. "Gebäude-/Hausratversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser", so die VZ.
Wer eine Police für Elementarschutz abschließt, sollte darauf achten, dass Schäden durch Witterungsniederschläge und Schäden durch Rückstau mit eingeschlossen sind, sagt die VZ. Hier würden die Versicherer in der Regel auf den Einbau einer Rückstausicherung am Kellerabfluss bestehen.
Welche Versicherung zahlt für Schäden am Haus?
Schäden durch Sturm oder Hagel am Gebäude – wie abgedeckte Dächer, durch Regenwasser beschädigte Wände oder durch Hagel zerstörte Fenster – sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die der Eigentümer der Immobilie abschließt. Voraussetzung: Der Sturm muss mindestens die Windstärke acht haben. Den Nachweis der Sturmstärke muss in der Regel der Versicherte erbringen, dabei helfen zum Beispiel Daten von Wetterämtern oder Medienberichte vom Unglückstag. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer laut Verbraucherzentrale NRW unabhängig von der Windstärke.
Was ist eine Elementarschaden-Versicherung?
Die Elementarschadenversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen, wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneemassen und Hochwasser. So lange das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Dagegen sind Schäden, die zum Beispiel durch Grundwasser entstanden sind, dass von unten in das Mauerwerk drückt, nicht versichert. Die Beweislage, ob es sich um Oberflächenwasser handelt oder nicht, ist dabei oft schwierig. Die Beitragshöhe hängt von der Größe der Immobilie und der geografischen Lage des Hauses ab. Das Problem: Häuser in Risikolagen werden oft nur gegen viel Geld oder gar nicht versichert. Auch wer schon mal von einem Elementarschaden betroffen war, findet unter Umständen keinen neuen Versicherer. Je nachdem, wo und wie man lebt, kann sich eine Elementarschadenversicherung auch für Mieter lohnen.
Welche Versicherung zahlt für Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen?
Wenn Möbel und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden, greift die Hausratversicherung. Falls das Haus geräumt werden muss, übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten sowie Transport und Lagerung von Möbeln.
Wer allerdings trotz eines Sturms Fenster oder Türen offen gelassen hat, bekommt kein Geld von der Versicherung. Außerdem ist eine ausreichende Versicherungssumme entscheidend. Verbraucherschützer empfehlen mindestens 650 Euro pro Quadratmeter, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Liegt die versicherte Summe unter dem Neuwert des Hausrats, übernimmt die Versicherung die Kosten einer Neuanschaffung nur anteilig.
Welche Versicherung zahlt für Schäden am Auto?
Schäden am Auto durch herabstürzende Dachziegel, Äste, abknickende Bäume oder Zerstörung durch Sturm, Blitz, Überschwemmung und Hagel deckt die Teilkasko-Versicherung ab. Allerdings auch nur, wenn der Sturm mindestens Stärke 8 hatte.
Eine Vollkasko-Versicherung zahlt Schäden dagegen unabhängig von der Windstärke und greift auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist. Versichert ist in der Regel allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert des Wagens.
Unwetterschäden am Auto - werde ich deswegen in der Teilkasko zurückgestuft?
Die Teilkasko deckt die oben genannten unverschuldeten Schäden ab. "Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten", sagt die Verbraucherzentrale NRW. Bei einer Selbstbeteiligung wird diese vom Schaden abgezogen.
Zahlt die Versicherung auch, wenn mein Auto im Hochwasser gefährdeten Gebiet parke?
Wer sein Auto in einem Hochwasser gefährdeten Gebiet parkt, kann im Schadensfall leer ausgehen. Denn die Versicherung kann die Regulierung ganz oder zum Teil verweigern, wenn das Fahrzeug trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abgestellt wurde.
Wer ist, wenn der Baum von den Nachbarn im Sturm auf mein Haus oder Auto kippt?
Das hängt davon ab, ob es ein gesunder oder ein kranker Baum war. Kippt ein nachweislich morscher Baum um und beschädigt Haus oder Auto, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Ist aber ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als "höhere Gewalt" ‒ und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden, erklärt die Verbraucherzentrale - und schreibt dazu aber auch: "Meist stellt sich die Beweislage in solch einem Fall jedoch als sehr schwierig dar, wenn dies durch einen Sturm passiert."
Was muss ich tun, wenn ein Schaden eingetreten ist?
- Schäden dem Versicherer melden und das weitere Vorgehen abklären. Beispielsweise, ob Sie selbst einen Handwerker beauftragen oder die Versicherung erst einen Gutachter schickt. "Äußerungen des Versicherers sollten Sie sich unbedingt auch schriftlich geben lassen", so der Rat der Verbraucherzentrale NRW. Der Bund der Versicherten empfiehlt außerdem, sich auch Schadensnummer und Name des Sachbearbeiters zu notieren.
- Gefahrenquellen beseitigen und so absichern, dass kein weiterer Schaden entsteht. Also das Dach notdürftig abdichten, mit Wasser vollgelaufene Keller ausschöpfen. Denn Versicherte haben eine Schadensminderungspflicht. Sie müssen Notmaßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden. Aber bitte keine kaputten Gegenstände wegwerfen, sondern alle Veränderungen dokumentieren.
- Dokumentieren: Schäden zum Beispiel mit Fotos und Videos möglichst detailliert festhalten. Auch Zeugen können im Streitfall hilfreich sein, deshalb wenn möglich auch Namen und Kontaktdaten notieren
- Gutachter: Oft schickt der Versicherer einen Regulierer vorbei, der sich den Schaden anschaut. Die Verbraucherzentrale NRW mahnt: "Dieser ist kein unabhängiger Gutachter: Er wird vom Versicherer bezahlt und vertritt dessen Interessen."
- Handwerker: Wird ein Handwerker nach Rücksprache mit der Versicherung mit der Reparatur und Beseitigung der Schäden beauftragt, sollte der Auftrag hinsichtlich Umfang, Termin und Kosten so genau wie möglich erteilt werden. Das beugt Missverständnissen vor.
Starkregen: Wie kann ich mein Zuhause vor Überflutung schützen?
- Dachrinnen regelmäßig reinigen, damit sich kein Wasser aufstaut
- Kellereingänge überdachen, um Wassereinfall zu verhindern
- Kleine Bodenwellen oder Mauern halten Wasser vom Gebäude fern
- Wasserdichte Kellertüren und Fenster verhindern, das Wasser eindringt
- Rückstauklappen verhindern, dass das Wasser durch die Rohre von außen ins Haus drückt
- Flächen entsiegeln, so dass Regenwasser versickern kann
Zum Aspekt "Flächen entsiegeln" wandte sich im Ruhrgebiet die Emschergenossenschaft voriges Jahr gezielt an Hausbesitzer. Für einen besseren Hochwasserschutz sei es auch nötig, dass das Wasser von Grundstücken im besten Fall im Garten versickert. Auch eine Regentonne oder ein begrüntes Garagendach könnten einen Teil des Wassers aufnehmen, hieß es.
Allerdings: Beim Schutz vor Starkregen hängt viel auch davon ab, was die Kommune macht - etwa durch Auslaufflächen für Wasser oder durch weniger Bodenversiegelung. Welche Maßnahmen am besten greifen, sei von Ort zu Ort unterschiedlich, "natürlich kosten sie auch Zeit und Geld, im Zweifel zahlt die Kommune am Ende aber weniger, als wenn es zu Überschwemmungen kommt", sagt Roland Waniek, Leiter des Instituts für unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen.
Starkregen: Wie kann ich das Risiko in meiner Region abschätzen?
Spezielle Starkregen-Karten informieren darüber, wie gefährdet eine Region bei einem Extremwetter-Ereignis ist. Wer die eigene Adresse eingibt, kann direkt erkennen, welche Stellen gefährdet sind. Auch ein Hochwasser-Pass hilft, das Risiko besser einzuschätzen.
Unsere Quellen:
- Verbraucherzentrale
- Interview Roland Waniek, Leiter des Instituts für unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen (Archiv)