Urteil: NRW muss Vorschriften für Elektroschocker der Polizei offenlegen
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Urteil: NRW muss Vorschriften für Elektroschocker der Polizei offenlegen
Stand: 24.08.2023, 14:15 Uhr
Ein Kläger am Verwaltungsgericht Düsseldorf will mehr Transparenz über Tasereinsätzen der Polizei. Das Gericht hat der Klage des 22-Jährigen aus Baden-Württemberg am Donnerstag stattgegeben.
Von Martin Höke
Softwareentwickler Bjarne Rest will wissen, wie die Polizei angewiesen ist, die Taser zu nutzen - also die Dienstanweisung zum Einsatz der Distanz-Elektroimpulsgeräte bei der Polizei NRW. Das hatte das Land abgelehnt. Die Herausgabe würde zu viel über die Einsatztaktik verraten und könnte die öffentliche Sicherheit gefährden.
Das Gericht hat der Klage jetzt stattgegeben. Laut Urteil konnte das Land NRW nicht plausibel genug darstellen, dass sich mit Bekanntgabe der Einsatzvorschriften Störer entsprechend auf den Einsatz der Waffe vorbereiten könnten. Außerdem sieht das Gericht angesichts der Tatsache, dass der Bund und einige Bundesländer ihre Einsatzvorschriften im Internet veröffentlicht hätten, keine Problematik darin mehr Auskunft zu geben.
Taser werden zwei Jahren getestet
Die Auskunft hatte Bjarne Rest im April 2021 beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Duisburg beantragt, so das Verwaltungsgericht. Danach hat er Klage eingereicht - im August 2021. Rest wird vom Verein "Frag den Staat Foundation" in seiner Klage unterstützt. Seit zwei Jahren testet die Polizei NRW die Taser - sie gehören inzwischen in den fünf größten NRW-Polizeibehörden zur Grundausstattung, so das Innenministerium.
Schüsse nach Taser-Einsätzen in Duisburg und Dortmund
Innenminister Reul hat die Taser eingeführt
Im Oktober hatte NRW-Innenminister Herbert Reul erklärt, dass Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Köln mit insgesamt 620 Geräten ausgestattet werden. Vor einer Woche war in Duisburg ein psychisch-kranker 56-jähriger Mann nach dem Einsatz eines Tasers von der Polizei erschossen worden. Im August 2022 war es in Dortmund ein 16-Jähriger.
Wie später herauskam, fielen in diesem Fall die Schüsse nicht mal eine Sekunde nach dem Abfeuern des Tasers. Beide Opfer waren mit einem Messer bewaffnet. Was hinter der Klage des Mannes aus Baden-Württemberg steckt oder welches Ziel er verfolgt, ist völlig unklar. Fest steht nur, dass sie nichts mit den aktuellen Taser-Fällen in NRW zu tun haben kann.
Zu dem Thema berichten wir am 24.08.2023 in den WDR2-Lokalzeit-Nachrichten und im WDR-Fernsehen in der Lokalzeit aus Düsseldorf.