Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Unfallflucht auf A57
Stand: 08.03.2024, 18:30 Uhr
Ein 21jähriger Kölner muss sich wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er soll im vergangenen Mai auf der A57 ein Auto gerammt und geflohen sein.
Von Peter Hild
Ein Termin für den Prozessbeginn steht laut einer Sprecherin noch nicht fest. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen zu dem Unfall zunächst eingestellt, denn die Videoaufnahmen der Verkehrsleitstelle waren qualitativ zu schlecht, das Kennzeichen des Verursachers nicht zu erkennen.
Doch das Unfallopfer, ein Mann aus Nettetal, postete die Aufnahmen auf seinem Facebook-Account. Das Video ging viral, machte überregional Schlagzeilen und brachte wieder Bewegung in den Fall.
Verursacher meldete sich nach Facebook-Post
Wenige Tage später meldete sich der mutmaßliche Verursacher bei dem Opfer, stellte sich damit quasi freiwillig der Polizei. Der Fall wird nach Angaben des Amtsgerichts vor einem Jugendrichter verhandelt, da der Mann zum Tatzeitpunkt noch als Heranwachsender galt.
Ob er bei einer Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenrecht bestraft wird, wird sich laut Staatsanwaltschaft erst im Laufe der Verhandlung zeigen. Je nach dem, wie die Richter auch die Reife des Angeklagten einschätzen.