Schweizer Franken

Kommunen klagen gegen die WestLB

Eine Milliarde Schulden durch Wetten auf den Franken

Stand: 15.11.2011, 06:00 Uhr

Die Kommunen wehren sich: Weil die WestLB ihnen hochspekulative Währungswetten als finanzielle Absicherung verkaufte, gehen sie vor Gericht. Circa 100 Gemeinden sollen betroffen sein. WDR-Experte Ulrich Ueckerseifer erklärt die Situation.

Eigentlich wollten sich die Kommunen mit sogenannten Währungswetten nur gegen Zinsschwankungen absichern. Doch eingetreten ist das Gegenteil. Schätzungsweise 100 Kommunen in NRW sind betroffen, die Schadenssumme soll zwischen 100 Millionen und einer Milliarde liegen. Ab dieser Woche wollen mehrere nordrhein-westfälische Kommunen gegen die WestLB klagen, die ihnen diese Finanzprodukte einst verkaufte. WDR-Wirtschaftsexperte Ulrich Ueckerseifer erklärt im Gespräch, wie es so weit kommen konnte, und schätzt die Erfolgsaussichten der Klagen ein.

WDR.de: Herr Ueckerseifer, Kommunen wetten auf den Verlauf einer Währung, um sich finanziell abzusichern - klingt das nur für mich abenteuerlich?

Ulrich Ueckerseifer: Ich glaube, den Kommunen war es nicht bewusst, dass sie Wetten im spekulativen Sinne abschließen. Die wollten sich schlicht gegen Zinsschwankungen absichern. So haben die Banken unter dem Deckmäntelchen sogenannter Swap-Geschäfte solche hochriskanten Finanzprodukte verkauft. Sie wurden als eine Absicherung getarnt, quasi der Wolf im Schafspelz.

WDR.de: Was genau sind Swap-Geschäfte ursprünglich?

Ulrich Ueckerseifer

Ulrich Ueckerseifer

Ueckerseifer: Swap-Geschäfte bedeuten im Falle einer Kommune, dass jemand Zinsen tauscht - und zwar variable gegen feste. Das ist wie beim Hausbau. Den kann man auch mit variablen Zinsen finanzieren, dann verändert sich der Zinssatz alle drei Monate. Wenn man aber auf der sicheren Seite sein will, entscheidet man sich für eine Zinsfestschreibung. Bei den Kommunen ist das ähnlich: Wenn sie ihre Zinsen über längere Zeit festschreiben wollen, können sie das mit sogenannten Swaps machen. Swap heißt Tausch. Kurzfristigere Zinsen werden gegen langfristigere getauscht.

WDR.de: Haben Sie ein Beispiel, wie die Banken dieses eigentlich sinnvolle Geschäftsmodell abgeändert haben?

Ueckerseifer: Nehmen wir mal an, eine Stadt vereinbart einen Zehnjahresvertrag mit der Bank, dem ein fiktiver Kredit von acht Millionen Euro zugrunde gelegt wird. Die Bank verpflichtet sich, drei Prozent dieses Betrages, also 240.000 Euro, jährlich an die Kommune zu zahlen. Im Gegenzug zahlt die Kommune 2,5 Prozent jährlich zurück an die Bank. Das sieht also eigentlich erstmal so aus, als würde die Gemeinde 40.000 Euro pro Jahr Plus machen. Der Prozentsatz, den sie zahlt, ist allerdings an eine Wette auf die Stabilität einer Währung gekoppelt, beispielsweise des Schweizer Franken. Bei Vertragsabschluss liegt sein Wert gegenüber dem Euro bei 1,50 Franken. Sollte er zulegen, sagen wir auf 1,20 Franken, erhöht sich der Satz nach einer komplizierten mathematischen Formel, die vertraglich festgelegt ist. Im konkreten Fall würde der Zinssatz für die Kommune auf 25 Prozent schnellen. Sie würde dann zwei Millionen Euro im Jahr an die Bank zahlen. Fällt der Franken gegenüber dem Euro ändert sich übrigens nichts. Das heißt: Das alleinige Risiko trägt die Kommune.

WDR.de: Wie hoch ist die Schadenssumme in NRW?

Ueckerseifer: Bei den Schätzungen gibt es starke Schwankungen: Sie reichen von 100 Millionen bis zu einer Milliarde Euro. Das ist nicht nur insgesamt sehr viel, das ist vor allem für eine einzelne Gemeinde viel, deren Verträge teilweise zehn Jahre oder noch länger laufen. Da kann es passieren, dass Kleinstädte während der Vertragslaufzeit ihre Gesamtschulden glatt verdoppeln. Die sind regelrecht geknebelt.

WDR.de: Da stellt sich aber doch die Frage: Wie konnten sich die Kämmerer der Gemeinden auf solche hochspekulativen Geschäfte überhaupt einlassen?

Ueckerseifer: Die Frage: "Wie konntet Ihr nur?" stelle ich mir auch. Wichtiger ist aber die andere Frage: "Wie wurde das eingefädelt?" Die großen Landesbanken, zu denen auch die WestLB gehört, haben ungefähr im Jahr 2004 damit angefangen, strukturierte Finanzprodukte zu entwickeln, besagte Zins- oder Währungswetten. Um diese Produkte auch Kommunen anbieten zu können, haben die Sparkassen die Verwaltung angesprochen. Sie waren der Türöffner für die WestLB.

WDR.de: War ein Kämmerer einer kleinen Gemeinde damit nicht heillos überfordert?

Ueckerseifer: Fest steht: Das Risiko dieser Währungswetten zu errechnen ist sehr schwierig. Das ist richtige Finanzmathematik. Ein normaler BWL-Abschluss, wie ihn viele Kämmerer haben, reicht da nicht aus. Man kann ihnen auf jeden Fall den Vorwurf machen, dass sie zumindest hätten einsehen müssen, dass sie das, was ihnen die WestLB da verkaufen will, gar nicht verstehen. Wäre das der Fall gewesen, hätten sie auch die Finger davon gelassen.

WDR.de: Zu sogenannten Zinswetten hat der BGH im März 2011 ein Urteil gesprochen, das die Deutsche Bank zur Zahlung an Unternehmen und Kommunen verpflichtet hat. Was ist bei den bevorstehenden Klagen gegen die WestLB das Neue? Nur der Beklagte?

Ueckerseifer: Das Neue ist zum einen, dass diese Währungswetten bislang noch nicht so bekannt waren, und auch, wie viele Kommunen sich tatsächlich darauf eingelassen haben. Schätzungen gehen davon aus, dass circa 100 Kommunen allein in NRW betroffen waren, von zehn ist jetzt bekannt, dass sie klagen wollen. Hückeswagen wird nächste Woche den Anfang machen, danach folgen die anderen Schlag auf Schlag. Es handelt sich dabei nicht so sehr um Großstädte, sondern um viele kleinere Gemeinden, deren Schwerpunkt vor allem im Bergischen Land, im Siegerland und in Teilen des Ruhrgebiets liegt.

WDR.de: Warum gibt es gerade in NRW so viele Fälle?

Ueckerseifer: Die WestLB war mit den Währungswetten, wenn man so will, der größte Spieler auf dem Markt - neben der SachsenLB, die es mittlerweile schon gar nicht mehr gibt.

WDR.de: Wie sehen die Erfolgsaussichten der Kommunen aus?

Ueckerseifer: Wenn es so läuft wie bei den Zinswetten, dann sind die Chancen gut. Damals musste das auch durch sämtliche Instanzen gehen: Landgericht, OLG, BGH. Sieht der BGH nun Parallelen zu den Zinswetten, wird er auch wieder sagen, dass die Banken falsch beraten haben. Die Kommunen wollen aber darüber hinaus erreichen, dass die Verträge insgesamt für nichtig erklärt werden, weil sie gegen das kommunale Spekulationsverbot verstoßen. Die Chancen sind meines Erachtens auch hierfür gut.

Das Gespräch führte Sven Gantzkow.